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Übertragung von Liegenschaftseigentum innerhalb der Familie wird ab 2016 bedeutend teurer

Bei der Übertragung von Immobilien und Grundstücken innerhalb der Familie muss ab 1.1.2016, soll die Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert (ein Vielfaches des Einheitswertes) der Liegenschaft berechnet werden. Künftig soll der Tarif außerdem gestaffelt werden:

Immobilienwert
bis 250.000 Euro…………………………0,5%
zwischen 250.000,- und 400.000,- Euro….2,0%
über 400.000,- Euro………………………3,5%

Berechnet wird die Steuer dabei allerdings entlang der Staffelung. Beispiel: Für eine Wohnung im Wert von 280.000 Euro fallen also 0,5 Prozent von 250.000 Euro und 2 Prozent von 30.000 Euro an. Bei 500.000 Euro beträgt die Steuer somit 7.750 Euro (1250 Euro für die ersten 250.000, 3000 Euro für die nächsten 150.000 Euro und 3500 Euro für die letzten 100.000 Euro).

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