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Übertragung von Liegenschaftseigentum innerhalb der Familie wird ab 2016 bedeutend teurer

Bei der Übertragung von Immobilien und Grundstücken innerhalb der Familie muss ab 1.1.2016, soll die Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert (ein Vielfaches des Einheitswertes) der Liegenschaft berechnet werden. Künftig soll der Tarif außerdem gestaffelt werden: Immobilienwert bis 250.000 Euro…………………………0,5% zwischen 250.000,- und…

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